VERKEHRSRECHT

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen Bußgeldverfahren, strafrechtliches Verhalten im Straßenverkehr sowie die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen.

Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit oder anderen Verstößen im Straßenverkehr macht einen großen Teil unserer erfahrenen Verkehrsrechtler aus.

Im Verkehrsstrafrecht sind Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, fahrlässige Körperverletzung sowie Fahren trotz Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol und Betäubungsmittel die häufigsten Verteidigungsfelder.

Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen steht die reibungslose Abwicklung des Ereignisses unter Beachtung Ihrer Vermögensinteressen insbesondere mit den Versicherungen im Vordergrund unserer Tätigkeit. Die Kombination aus frühem Vortrag der rechtlichen Besonderheiten und routinierter Abwicklungsabläufe in unserer Kanzlei nützen unseren Mandanten bei der Erzielung bestmöglicher Kompensation.

Dabei nutzen Ihnen die umfangreichen Erfahrungen unserer verkehrsrechtlichen Tätigkeit.

Beste Ausgangslage für Ihre Verteidigung und Vertretung ist, wenn Sie gegenüber der Polizei, anderen Beteiligten und Versicherungen zunächst keine Angaben zur Sache machen und uns umgehend beauftragen.