STRAFRECHT
Strafrecht
Wir beraten und verteidigen Sie nahezu auf allen Gebieten des Strafrechts und der strafrechtlichen Nebengebiete.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner arbeiten vorwiegend im
Allgemeinen Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalstrafrecht (Mord / Totschlag / fahrlässige Tötung)
Arbeitsstrafrecht
Völkerstrafrecht / Internationalen Strafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Korruptionsstrafrecht
Arzt- und Medizinstrafrecht
Insolvenzstrafrecht
Umweltstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff aller Straftatbestände in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Einzelpersonen und Unternehmen. Die Straftatbestände sind in den letzten Jahrzehnten immer weiter ausgeweitet und teilweise verschärft worden.
Die Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht setzt meistens praktische Kenntnisse wirtschaftlicher Abläufe voraus, um den Vorwurf einordnen und mögliche Verteidigungsmittel zu erkennen.
Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie oder in Ihrem Unternehmen geführt, müssen Ihnen die Ermittlungsbehörden rechtliches Gehör gewähren. Dies ist auch im Falle eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen Ihr Unternehmen der Fall. Je früher Sie eine/n Strafverteidiger/in beauftragen und diese/r tätig wird, desto höher sind die Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder einem milderen Ergebnis zuzuführen.
Beste Ausgangslage für die Strafverteidigung ist, wenn Sie gegenüber der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zur Sache machen und die Gewährung von Akteneinsicht durch die Verteidigung abgewartet wird. Erst nach Sichtung der Verfahrensakten können wir eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Konzeption der Verteidigungsstrategie vornehmen.
Allgemeines Strafrecht
Als allgemeines Strafrecht werden die klassischen Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB – Besonderer Teil) bezeichnet:
Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung, Beleidigung, Urkundenfälschung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Sachbeschädigung usf.
Wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt, müssen Ihnen die Ermittlungsbehörden rechtliches Gehör gewähren. Je früher Sie eine/n Strafverteidiger/in beauftragen und diese/r tätig wird, desto höher sind die Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen oder einem milderen Ergebnis zuzuführen.
Beste Ausgangslage für die Strafverteidigung ist, wenn Sie gegenüber der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden keine Angaben zur Sache machen und die Gewährung von Akteneinsicht durch die Verteidigung abgewartet wird. Erst nach Sichtung der Verfahrensakten kann eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Konzeption der Verteidigungsstrategie erfolgen.